Die Kläger konnten trotz umfangreicher Gutachten, die in mehreren Punkten eindeutige Rechtsverstöße aufgezeigt haben, das Gericht nicht überzeugen, den vorgelegten Plan zu verwerfen und das Landesstraßenbauamt zur Neuplanung zu verpflichten.
Momentan prüfen Verein und Kläger mit unserem Anwalt, eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu richten. Denn das BVerwG hat nicht nur in diesem einen Fall Rechtsverstöße der Planungsbehörde durchgehen lassen. Dieses Urteil hat klar auch bundesweite Auswirkungen auf verkehrsplanerische Standards.
Da außerdem im Verfahren gesetzliche Vorgaben des Europäischen Naturschutzes unbeachtet geblieben sind, rufen wir voraussichtlich auch den Europäischen Gerichtshof an.
Aber zunächst gilt leider: Unsere langjährigen Bemühungen, diese katastrophale Trasse zu verhindern, sind vor Gericht gescheitert.