§ 3 Zweck
Zweck des Vereins ist es, Bürgerinnen und Bürger über die umwelt- und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von Landschaftsentwicklungen und Verkehrsplanungen zu informieren,sie in ihrem Bemühen um Umwelt- und Gesundheitsschutz zu beraten und ihre Anliegen ggf. rechtlich zu unterstützen, soweit diese den Vereinszwecken entsprechen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.